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Wann wird ein KFZ-Gutachter benötigt?
Ihnen ist schon mal ein Autounfall passiert?! Dann tauchen in den meisten Fällen mehrere Fragen auf. Wer hat den Unfall verschuldet. Für Schäden und Schadensersatzforderungen des Unfallgegners kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Die Schäden am Fahrzeug des Verursachers werden über die Teilkasko oder Vollkasko abgewickelt.
Um genau die Höhe der Reparaturkosten zu ermitteln sollte immer ein KFZ-Gutachter zu Rate gezogen werden, der Ihre Ansprüche prüft.
Was macht ein KFZ-Gutachter genau?
Wir als KFZ-Sachverständige nehmen die Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, ganz genau unter die Lupe. Anschließend erstellen wir ein Unfallgutachten. Dies dokumentiert jegliche Mängel und Schäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind. Im gleichen Zuge werden die notwendigen Aufwände für eine Reparatur geschätzt. Dieser Nachweis wird als Bericht zusammengefasst und dient als Grundlage, um sich die voraussichtlichen Reparaturkosten von der KFZ-Versicherung erstatten zu lassen. Ist der Schaden am Fahrzeug so gravierend, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist, wird der Wert des Fahrzeugs vor den Unfall (Wiederbeschaffungswert) und den Wert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand (Restwert) ermittelt. Ein Schadengutachten deckt auch mögliche Mehr-und Folgekosten ab, die in eine, Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt sind.
Wie wird ein Gutachten erstellt?
Es werden alle Defekte, Schäden, Mängel die auf den Unfall zurückzuführen sind geprüft und dokumentiert. Der KFZ-Sachveständige fasst und dokumentiert alle Punkte sowie Informationen in einem Bericht zusammen. In dem Bericht werden Informationen festgehalten wie z.B.:
- detaillierte Beschreibung des Unfallschaden
- technische Daten des Fahrzeugs
- Beschreibung der notwendigen Reparaturen
- benötigter Zeitaufwand für Reparatur
Unter unseren Leistungen finden Sie mehr dazu.
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